Lukas M. Badocha, Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Badocha

Der Schwerpunkt unserer in Lokstedt liegenden Kanzlei liegt im Betreuungsrecht und verwandten Rechtsgebieten wie Strafrecht und Zivilrecht. Hierunter fällt nicht nur die Strafverteidigung sondern Durchsetzung der privaten Ansprüche in Form von Zivilklagen. Ebenso wird eine allgemeine Rechtsberatung angeboten.

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Über die Kanzlei

Herr Rechtsanwalt Lukas M. Badocha absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg.

Nach dem Referendariat in Flensburg (Schleswig-Holstein) gründete er im Dezember 2017 die Kanzlei Badocha und ist seitdem als Rechtsanwalt und Berufsbetreuer tätig.

Der Schwerpunkt unserer in Lokstedt liegenden Kanzlei liegt im Betreuungsrecht und verwandten Rechtsgebieten wie Strafrecht und Zivilrecht.

Hierunter fällt nicht nur die Strafverteidigung sondern Durchsetzung der privaten Ansprüche in Form von Zivilklagen. Ebenso wird eine allgemeine Rechtsberatung angeboten.

Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Berufsbetreuers?

Ein Berufsbetreuer unterstützt Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit, einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer Suchterkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Der Berufsbetreuer hilft bei der rechtlichen Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Klienten. Eine Betreuung wird durch das Amtsgericht angeordnet. Dieses entscheidet über den Umfang der Betreuung. Die eingerichteten Aufgabenkreise richten sich nach dem Handlungsbedarf für die erkrankte Person. Als gesetzlicher Betreuer vertritt man die Interessen des Betreuten gegenüber Behörden, Gerichten und anderen Institutionen wie Banken, Vermietern, Jobcentern, Krankenkassen, Pflegeheimen und Rententrägern.

Im Rahmen eines Aufgabenkreises werden die Interessen des Betreuten sowohl  außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren vertreten. Der Betreuer ist jedoch nicht dafür zuständig im Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Die notwendige Pflege und Hilfe im Haushalt kann, sofern in dem, Aufgabenkreis vom Gericht angeordnet, vom Betreuer durch Beauftragung Dritter organisiert werden. Die Suche einer Folgeeinrichtung nach einem Krankenhausaufenthalt ist nicht die Aufgabe eines Berufsbetreuers dies obliegt dem Entlassungsmanagement einer Klinik. Der Berufsbetreuer unterstütz das Krankenhaus und regelt das Vertragliche mit der Folgeeinrichtung.

Tätigkeit als Rechtsanwalt

Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist von der Tätigkeit als Berufsbetreuer abzugrenzen und zu trennen. Der Anwalt handelt auf Grund der ihm durch seinen Mandanten erteilten Vollmacht. Der Berufsbetreuer wird hingegen durch das Gericht mit Vollmacht „Betreuerausweis“ ermächtigt. Auch der Verdienst wird unterschiedlich für diese Berufsgruppen geregelt. Für die Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG oder aus einer Vergütungsvereinbarung, für die Berufsbetreuer hingegen nach den Pauschalsätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Der Berufsbetreuer handelt zum Wohle seines Klienten kann jedoch in bestimmten Fällen auch Entscheidung gegen seinen Willen treffen, sofern diese erforderlich sind und durch das Betreuungsgericht genehmigt.

Anwaltskanzlei

Lukas M. Badocha, Rechtsanwalt

Rütersbarg 48, 22529 Hamburg

Sekretariat

Rechtskanzleiassistentin Frau Sabrina Schönherr.

Öffnungszeiten Sekretariat:
Montags und donnerstags 8:30 bis 14:30
Dienstags und mittwochs: 08:30 bis 13:30

Weitere Termine nach Vereinbarung.

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